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Kosmetik

BDIH - Kontrollierte Naturkosmetik

Das BDIH-Siegel definiert "Naturkosmetik"-Produkte anhand einer Richtlinie, die möglichst natürliche Inhaltsstoffe und den Verzicht auf Tierversuche beinhaltet.

Aussage
Pflanzlicher Rohstoffe soweit möglich aus kontrolliert-biologischem Anbau (kbA) oder kontrolliert-biologischer Wildsammlung.
Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte werden Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben.
Der Einsatz von Stoffen, die von Tieren produziert werden (z.B. Milch, Honig), ist gestattet. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten Wirbeltieren (z.B. Emuöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet.
Keine Verwendung von genetisch veränderten Organismen.
Neben physikalischen Verfahren einschließlich der Extraktion mit Wasser, pflanzlichem Alkohol, Kohlensäure, pflanzlichen Fetten und Ölen sowie hieraus gewonnenem Glycerin sind enzymatische und mikrobiologische Verfahren zulässig, wie sie in der Natur vorkommen
Es können Bestandteile verwendet werden, die durch Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung, Umesterung oder sonstige Spaltungen und Kondensationen aus folgenden Naturstoffen gewonnen werden: Fette, Öle und Wachse, Lecithine, Lanolin, Mono-, Oligo- und Polysaccharide, - Proteine und Lipoproteine, Zucker, Stärke, Cellulose, Polysaccharide und Vitamine.
Verzicht auf organisch-synthetische Farbstoffe, synthetische Duftstoffe, ethoxilierte Rohstoffe, Silikone, Paraffine und andere Erdölprodukte.
Die Zulassung natürlicher Riechstoffe richtet sich nach der ISO-Norm 9235.
Außerdem können biotechnologisch gewonnene Riechstoffe verwendet werden.
Neben natürlichen Konservierungsmethoden sind nur folgende naturidentische Konservierungsmittel zugelassen: Benzoesäure, ihre Salze und Ethylester, Salicylsäure und ihre Salze, Sorbinsäure und ihre Salze, Benzylalkohol. Die Verwendung dieser Konservierungsstoffe muss auf der Verpackung angegeben werden.
Keine radioaktive Bestrahlung von organischen Rohstoffen oder Endprodukten.
Ein BDIH-zertifiziertes Produkt darf nur dann als „Bio“ bezeichnet werden, wenn der Bioanteil im Verhältnis zu allen in Bioqualität möglichen Bestandteilen des Erzeugnisses (also ohne Wasser und Mineralien) mindestens 95 % beträgt.
Zusatzinformationen
Das BDIH-Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik wurde 2001 eingeführt und ist seitdem eine vertraute Konstante Kosmetik-Angebot. Laut BDIH soll Naturkosmetik der Verschönerung und Pflege des menschlichen Körpers mittels Wirkstoffen aus der Natur dienen. Dies geschieht durch den Einsatz haut- und umweltfreundlicher natürlicher Rohstoffe wie pflanzliche Öle, Fette und Wachse, Kräuterextrakte, Blütenwässer, ätherische Öle und Aromen. Neben der sorgfältigen Auswahl der eingesetzten Rohstoffe spielen umweltschonende Herstellungsverfahren, Abbaubarkeit der Rohstoffe sowie der sparsame Einsatz recycelbarer Verpackungsmaterialien eine wichtige Rolle. Tierversuche sind tabu. Unabhängige Kontrollinstitute prüfen die angemeldeten Naturkosmetik-Produkte regelmäßig auf die Einhaltung dieser Richtlinien hin. Im Rahmen der International Organic and Natural Cosmetics Corporation (IONC GmbH) steht das BDIH-Label auch in einer internationalen Version zur weltweiten Verwendung zur Verfügung.
Verbreitung
Das BDIH-Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik wurde bislang an ca. 5.000 Produkte von über 500 Herstellern vergeben.
Herausgeber
Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsuntern. für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänz.-mittel und Körperpflege
Vergabekriterien
http://www.kontrollierte-naturkosmetik.de/richtlinie.htm
Webseite
http://www.kontrollierte-naturkosmetik.de
Webseite Herausgeber
http://www.bdih.de

2 Kommentare

That's an igneniuos way of thinking about it.

Jady / 16.12.2011 – 15:19

Yo, good liookn out! Gonna make it work now.

Jetsin / 18.12.2011 – 5:01

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